Geschrieben von Steffi HuberIch meine übliche Sprinkleranlagen, die eine Einspeisung in den Sprinklertank oder direkt ins System haben falls der Wasservorrat aus irgendeinem Grund zur Neige geht.
In der Regel erfolgt die Nachspeisung nicht in den Vorratsbehälter ("Sprinklertank"), sondern in den sog. Stationsverteiler, das ist das Rohr, auf dem Alarmventilstationen montiert sind. In diesen Stationsverteiler speisen auch die - in der Regel zwei voneinander unabhängigen - Wasserversorgungen der Sprinkleranlage ein: Das sind üblicherweise ein Druckluftwasserbehälter und der Vorratsbehälter mit der Sprinklerpumpe.
"Üblicherweise" speist man also als Feuerwehr direkt "ins System" ein. Dazu folgende Überlegungen:
a) Wann kann das erforderlich sein?
- bei Totalausfall beider Wasserversorgungen --> wie wahrscheinlich?
- bei erschöpftem Wasservorrat --> dann ist ein mittlerer bis hoher zweistelliger Wasservorrat ins Gebäude gepumpt worden
- bei entleerten Wasserversorgungen (Wartung?) --> Vorsorge des Betreibers?
b) Wieviel Wasser muss dann eingespeist werden?
Nehmen wir "bei üblichem Risiko" eine Sprinklerschutzfläche von 12 m² und eine Wasserbeaufschlagung von 5 mm/min*m² an. Macht 60 l/min je Sprinklerkopf.
Sprinkleranlagen werden auf Schutzflächen ausgelegt: Bei einer Anlage mit dem hier betrachteten "üblichem Risiko" sind das i.d.R. 12 Sprinkler à 12 m² macht 144 m². Erst wenn das Feuer diese Fläche überschreit, liegt ein definitionsgemäßes "Versagen" der Anlage vor: die Sprinkleranlage ist darauf ausgelegt, Brände auf dieser Fläche zu begrenzen. Macht bei 12 Sprinklern also bis zu 720 l/min, die im Sprinklernetz bis an die geöffnten Sprinklerkopf gefördert werden müssen. Ohne Reserven, Zuschläge, Ungleichförmigkeiten etc.
Daraus egeben sich folgende Preisfragen:
c) Kann die Feuerwehr das?
Antwort: nein! Bestimmt kann man von einer Feuerlöschkreiselpumpe aus NICHT über zwei B-Eingänge, eine DN-100er-Leitung, diverse Rückschlag- und Absperramaturen (offen?), den Stationsverteiler, die Alarmventilstationen, die sich (verjüngenden!) Strangrohre für eine ganz handelsübliche Anlage die o.g. 720 l/min so einspeisen, dass an jedem geöffneten Sprinkler noch genügend Wasser mit genügend Druck austritt.
d) Wo kommt das Wasser her?
Zusätzlich zur normalen Löschwasserentnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz ... das glaubt doch wohl niemand, oder?
e) Wann ist die Einspeisung erforderlich?
Siehe Frage a), und es gilt:
- Bei erschöpftem Wasservorrat (2ter Spiegelstrich) geht die Bude sowieso den Bach runter.
- in den beiden anderen Fällen gilt: Die Sprinkleranlage ist darauf ausgelegt, dass die Sprinklerköpfe unverzüglich nach dem öffnen auch Löschwasser freigeben und dadurch die Brandausbreitung begrenzen ... kommt es dabei zu Verzögerungen, kann die Sprinkleranlage - sobald sich das Feuer ausbreitet, mehrere Köpfe wegplatzen ohne das Wasser austritt - das Feuer in der Regel nicht mehr kontrollieren, die Bude geht also wieder den Bach runter ...
Meiner Meinung nach sind daher Einspeisungen in Sprinkleranlagen (inklusive von Speiseleitungen in den Vorratsbehälter) ziemlich überflüssig. Ich rate daher i.d.R. dazu, auf diese Einspeisungen zu verzichten, da einsatztaktisch nicht sinnvoll.
Geschrieben von ---Steffi Huber---
VdS CEA 4001 beschreibt eine Einspeisung jedoch nur als SOLL-Vorschrift bei Anlagen der Klasse 1.
Wo tut sie das, habe ich nicht gefunden, habe allerdings auch nicht die 2008er-Ausgabe vorliegen.
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