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Thema | OT: Forum meets RL war: Auflösung von Feuerwehren, Gründe? | 61 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 611120 |
Datum | 23.02.2010 16:59 MSG-Nr: [ 611120 ] | 10938 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
Landesfeuerwehrschule
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Sebastian KruppDen Einlauf, den ich dafür erhielt, hat bislang niemand übertroffen, und ich glaube das schafft auch keiner mehr, egal was ich noch alles anstelle ;-)
Das mag auf deine freiwillige Feuerwehren zutreffen, ist aber sicherlich nicht Allgemeingültig.
Mit etwas gutem Elternhaus (die höhere Schule des menschlichen Zusammenlebens wird leider oft nicht mehr weitergegeben - Felix Austria ;-) und GMV lässt sich das aber lösen.
In Freiwilligen Feuerwehren duzt man sich normalerweise. Da es aber nichts gibt, was es nicht gibt orientiert man sich als Neuer an den örtlichen Gegebenheiten. Sollte bei ausreichender geistiger Flexibilität machbar sein. Hauptamtliche Vorgesetzte würde ich nie von mir aus duzen. Gleiches für Führungskräfte fremder Wehren und Lehrer an LFS
Ansonsten gilt:
- bei Gleichgestellten: der Ältere bietet dem Jüngeren das Du an
- der Vorgesetzte bietet dem Untergebenen das Du an
- bewegt man sich zusammen mit einem Menschen, mit dem man per Du ist geschäftlich in einem Raum in dem Gesiezt wird, wird der Mensch ebenfalls gesiezt oder mit Du und Herr/Frau $Nachname angesprochen
- bewegt man sich zusammen mit einem Menschen, mit dem man per Du ist privat in einem Raum in dem Gesiezt wird, wird der Mensch geduzt
- Das "Du" aus irgendwelchen Internet-Foren gilt im RL nicht, da der Verlauf der Bekanntschaft aber nicht mehr an strenge Formalismen gebunden ist, sondern fließend verläuft (Internetforum->PM->Mail-Verkehr->RL muss man mit ein bisschen Verstand abschätzen, ab wann man im RL duzt, im Zweifel windet man sich wie ein Aal und wartet ab, was der Ältere/Höhergestellte macht ;-)
Mit diesen Grundlagen kommt man eigentlich ganz gut durchs Leben.
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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| 23.02.2010 08:13 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf Auflösung von Feuerwehren, Gründe? | |