Rubrik | Ausbildung |
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Thema | GF im Einsatz vs. Löschgruppenführer | 22 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 611594 |
Datum | 25.02.2010 16:50 MSG-Nr: [ 611594 ] | 5410 x gelesen |
Feuerwehrgesetz
Landesfeuerwehrschule
Zugführer
Abend !
für BaWü zitiere ich das Landesfeuerwehrgesetz :
Geschrieben von FwG BaWü
§ 8 Leitung der Gemeindefeuerwehr
(1) Die Gemeindefeuerwehr wird von einem Feuerwehrkommandanten, die aktiven Abtei-lungen der freiwilligen Feuerwehr werden von Abteilungskommandanten geleitet.
(...)
(6) Feuerwehrkommandant, Abteilungskommandanten, ihre Stellvertreter und die Unter-führer dürfen nur bestellt werden, wenn sie die für ihr Amt erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Wie diese fachlichen Vorraussetzungen aussehen, weiß ich auch nicht genau.
Der Lehrgang "Feuerwehrkommandant" an der LFS Bruchsal sieht eine Vorqualifikation zum ZF vor.
Die Ausbildung zum GF+ZF kann auch erst nach der Wahl erfolgen, so war es zum Beispiel bei uns der Fall.
Was den Einsatz anbetrifft : Ist der Kdt./Abt.Kdt oder der Stellvertreter anwesend, sind diese Einsatzleiter bzw. Zugführer.
Im Regelfall werden diese also als Zugführer eingesetzt.
Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
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Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.
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| 25.02.2010 00:15 |
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Axel7 U.7, Bergkamen (NRW) |
| 25.02.2010 03:23 |
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Olaf7 S.7, Hirschberg |
| 25.02.2010 09:31 |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 25.02.2010 09:38 |
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Axel7 U.7, Bergkamen (NRW) |
| 25.02.2010 10:16 |
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