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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Thema | vfdb-Entwurf DLS(CAFS) | 79 Beiträge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Autor | de V8rie8s H8., HH / HH | 612418 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Datum | 03.03.2010 17:01 MSG-Nr: [ 612418 ] | 28095 x gelesen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Infos: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ahoi, insgesamt fällt mir zu dem Entwurf bisher folgendes ein: 1. Grundsätzliches 1.1 Zu: Einleitung Es ist mir keine andere Technische Regel bekannt, in der bereits in der Einleitung Wertungen und Polarisierungen formuliert werden. Die dargestellte „Aufspaltung in Lager“ ist m.E. auch nicht zutreffend, denn es geht nicht um Befürworter oder Gegner, sondern darum, die Parameter von Löschsystemen zu bestimmen und daraus sichere Handlungsanweisungen für die Einsatzkräfte abzuleiten. Dazu ein Beispiel: Auch heute gibt es noch Betreiber von Anlagen und Gebäuden, die der Installation von Sprinkleranlagen sehr skeptisch gegenüberstehen, weil sie Wasserschäden befürchten. Gleichwohl wird dies weder in den entsprechenden Normen oder VdS-Richtlinien entsprechend kommentiert oder diskutiert. Ferner wird behauptet: „Bei der Betrachtung beider Lager lässt sich feststellen, dass die Befürworter des Druckluftschaumes in der Rege! aus jenen Feuerwehren kommen, die dieses Löschmittel seit langem mit Erfolg anwenden und über dementsprechende Erfahrungen verfugen. Bei Feuerwehr- und Brandschutzexperten, die die Bedeutung des DLS für gering beziehungsweise dessen Anwendung für bedenklich halten, ist zu erkennen, dass sie entweder wenig praktische, d.h. keine langjährige Erfahrung im Umgang mit DLS besitzen, oder daß sie sich auf technische Mängel der Anlagen und Handhabungsprobleme aus den Kindertagen der neuerlichen Anwendung in Deutschland berufen.“ Die Aussage, wer wieviel Erfahrung mit welchem Löschmittel/-verfahren hat, wird nicht bewiesen. Des weiteren ist streng genommen praktische Erfahrung auch nicht zwingend erforderlich, um technische Zusammenhänge zu erkennen. Es sei an dieser Stelle darauf verwiesen, daß selbst dieser Technische Bericht sich weitgehend auf Erkenntnisse der Forschungsstelle für Brandschutztechnik stützt, dessen federführender Mitarbeiter über keinerlei praktische Einsatzerfahrung verfügt. Gleichwohl bietet dies keinen Anlaß, diesen Mitarbeiter zu diskreditieren, da sicherlich unterstellt werden kann, daß die Untersuchungen gewissenhaft durchgeführt wurden. Auch das Referat 8 der vfdb ist nicht vorwiegend mit Angehörigen des mittleren fwtechn. Dienstes bzw. Mannschaftsdienstgraden der FF besetzt, die regelhaft häufig Atemschutzgeräte tragen. Gleichwohl wird das Ref. 8 als das maßgebliche fachkompetente Gremium in Sachen „Atemschutz“ in Deutschland angesehen. Auch die Aktualität des Erkenntnisstandes der sogenannten „Gegner“ kann den Verfassern des Berichts nicht bekannt sein und wird auch nur behauptet, nicht bewiesen. Aktuelle Untersuchungen wurden z.B. mit einer DLS-Anlage aus dem Jahre 2007 im Sommer 2009 durchgeführt sowie weitere Erkenntnisse im Winter 2009 gewonnen, was dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Tatsächlich entspricht leider der vorliegende Bericht selbst nicht dem Stand der Technik, da weder Druckluftschaumanlagen mit Druckluftflaschen (z.B. Produkt der Fa. Rosenbauer), noch das HPC der Fa. Vogt, noch kombinierte Voll-/Hohlstrahlrohre dargestellt sind. Die einzige „Gegnerschaft“, die ich beobachten kann, ist nicht eine „Gegnerschaft gegen Druckluftschaum“, der in bestimmten Szenarien ein sehr effektives Löschmittel ist [1; 2; 3], sondern eine „Gegnerschaft“ gegen die Art und Weise, wie einige Hersteller insbesondere in der Anfangsphase (Mitte/Ende der 1990er Jahre) und teilweise auch noch heute „auf Biegen und Brechen“ versuchen, den Feuerwehren Druckluftschaumanlagen zu verkaufen, ohne die Eigenschaften dieser Löschsysteme halbwegs objektiv darzustellen. Da ich sehr viel unterwegs bin, erfahre ich von vielen Einsatzkräften und Gerätewarten von den Problemen während des Betriebs dieser Anlagen sowohl aus Sicht der Angriffstrupps wie auch der für die Gerätepflege und techn. Einsatzbereitschaft verantwortlichen Feuerwehrangehörigen, die teilweise bis hin zum Ausbau aus von vor wenigen Anlagen beschafften Fahrzeugen gehen. Nicht nur der Unfall von Tübingen hat u. a. dazu geführt, daß z.B. eine mittelgroße Berufsfeuerwehr ein Los von Löschfahrzeugen mit DLS-Anlagen erst an die FF abgegeben und mittlerweile nach einer Nutzungsdauer von nur ca. 10 Jahren komplett ausgesondert hat, während Löschfahrzeuge üblicherweise Standzeiten von 20 bis 30 Jahren haben. Somit gibt es durchaus berechtigte Zweifel an der Effizienz und Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen. Ob der gewünschten Akzeptanz des Technischen Berichts schlage ich vor, sich unbewiesener Behauptungen, Wertungen, Diskreditierungen und sonstiger Rhetorik zu enthalten. Andernfalls befürchte ich, daß der Bericht sogar dem Ansehen der vfdb erheblich schaden kann. 1.2 Begrifflichkeiten: Verschäumungszahl – Expansionsverhältnis – Expansionsverhältnis unter Druck Der bereits in anderen Normen definierte Begriff „Verschäumungszahl“ ist eine Größe, die nach Verlassen eines Strahlrohres durch Probennahme ermittelt wird. Nachfolgend sind die relevanten Passagen aus DIN 14366 - Tragbare Schaumstrahlrohre PN 16 und EN 1568-1:2000 wiedergegeben. Somit sind für das Verhältnis zum Wasser/Schaummittel zu Luft (komprimiert im Schlauch oder dekomprimiert nach Verlassen des Strahlrohres) andere Begrifflichkeiten zu definieren und zu verwenden, wenn nicht die genormten Meßverfahren angewendet werden. DIN 14366 - Tragbare Schaumstrahlrohre PN 16 9.3 Verschäumungszahl und Wasserhalbzeit 9.3.1 Verschäumungszahl und Wasserhalbzeit werden in einer Messanordnung nach Bild 2 bestimmt. Das mit Schaumgemisch bei einem Arbeitsdruck von 5 bar beaufschlagte Schaumstrahlrohr wird 3 s nach Erreichen des Beharrungszustandes bis zum Anstellwinkel in die Messrichtung zur Aufprallplatte (siehe Bild 3) geschwenkt und in dieser Stellung so belassen, bis der Auffangbehälter (siehe Bild 4 und Bild 5) gefüllt ist. 9.3.2 Zur Bestimmung der Verschäumungszahl wird das Volumen des Schaums (im Auffangbehälter) durch die Schaummasse dividiert. 9.3.3 Zur Bestimmung der Wasserhalbzeit wird die Zeitdauer gemessen, in der sich die Hälfte der Flüssigkeitsmasse (des im Auffangbehälter befindlichen Schaums), gemessen an der Nettomasse des Schaums, abgesetzt hat. ANMERKUNG Die mit der Messanordnung nach Bild 2 erhaltenen Werte von Verschäumungszahl und Wasserhalbzeit sind nicht vergleichbar mit den Messwerten nach der Normenreihe DIN EN 1568. DIN EN 1568-1:2000 - Feuerlöschmittel - Schaummittel - Teil 1: Anforderungen an Schaummittel zur Erzeugung von Mittelschaum zum Aufgeben auf mit Wasser nicht mischbare Flüssigkeiten Anhang G (normativ) Bestimmung von Verschäumung und Wasserabscheidung ANMERKUNG Siehe Abschnitt 9. G.1 Prüfgeräte G.1.1 Auffanggefäß Auffanggefäß (siehe Bild G.1) mit einem Volumen V von etwa 200 l, das auf ± 2 l genau bekannt ist und mit einer verschließbaren Ablassvorrichtung am Boden versehen ist, die eine Restentleerung sicherstellt. G.1.2 Mittelschaumrohr Mittelschaumrohr mit Düse, wie in den Bildern G.2 und G.3 dargestellt, das bei Prüfung mit Wasser einen Durchfluss von 3,1 l/min bis 3,4 l/min bei einem Druck an der Düse von (5,0 ± 0,1) bar hat. G.1.3 Stoppuhr Stoppuhr oder andere Zeitmessvorrichtung. G.2 Temperaturbedingungen Die Prüfungen werden unter den folgenden Temperaturbedingungen durchgeführt: Lufttemperatur (20 ± 5) °C Temperatur der Schaummittellösung (17,5 ± 2,5) °C. G.3 Durchführung G.3.1 Es sind zwei Schaummittelproben nach Anhang B herzustellen. Eine Probe ist nach Anhang E zu behandeln, so dass insgesamt drei Proben vorliegen (eine nicht behandelte und die behandelten Proben aus dem unteren und dem oberen Teil des Probenbehälters). G.3.2 Die restlichen Prüfungen sind mit jeder Probe am gleichen Tag durchzuführen. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Lieferanten hinsichtlich Konzentration, maximaler Vormischzeit, Verträglichkeit mit den Prüfgeräten, Vermeidung von Verunreinigungen durch andere Schaumtypen usw. ist eine Schaummittellösung aus jeder Probe herzustellen. Zum Herstellen der Schaummittellösungen ist Trinkwasser zu verwenden, und falls der Lieferant das Schaummittel als geeignet für den Einsatz mit Meerwasser bezeichnet, sind auch Schaummittellösungen der gleichen Konzentration mit nach G.4 hergestelltem künstlichen Meerwasser zu verwenden. Die mit künstlichem Meerwasser und Trinkwasser verwendeten Konzentrationen müssen gleich sein. 1.3 Begrifflichkeiten: (Insbesondere) zu Kapitel 3 „Anforderungen an Schaumbildner“ Der genormte Begriff ist „Schaummittel“ (DIN), nicht „Schaumbildner“ (TGL), siehe DIN EN 1568. 2. Einzelaspekte 2.1 Zu: Kap. 2.2 Nomenklatur und technische Anforderungen Wesentliche Inhalte der DIN 14430 sind m. E. hier nicht wiedergegeben. Ein Kernanliegen bei der Normung von DLSA in DIN 14430 war u. A., daß Druckluftschaumanlagen der Kennlinie der Feuerlöschkreiselpumpe des jeweiligen Fahrzeugs folgen sollen, um die Unterdimensionierung dieser Anlagen zu verhindern: Seit dem Jahr 2007 beschafft die Berliner Feuerwehr die neue Version ihres „Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeug (LHF)“, die mit einer FP 10-2000 DIN EN vom Typ „Rosenbauer N 20“. Sie fördert 2000 Liter pro Minute bei einem Förderdruck von 10 bar. Als Druckluftschaumanlage eingebaut ist eine Anlage vom Typ „CONTI CAFS 1000“ mit dem Druckzumischsystem „DIGIDOS 24“ der Fa. Rosenbauer. Diese Anlagenkombination ist nur mit einem C-CAFS Abgang erhältlich und ausgestattet [4]. Druckluftschaumanlage und Feuerlöschkreiselpumpe sind daher definitionsgemäß inkompatibel – genau dies sollte ursprünglich durch die Regelungen in DIN 14430 verhindert werden. In der Konsequenz bedeutet dies, daß mit diesen Fahrzeugen die effektiver und schlagkräftiger Außenangriff mittels B-Rohr oder Werfer, wie z.B. auch von Braun beschrieben (Dachstuhlbrand etc.) nicht möglich ist [5].
Quelle: RBI 2010 2.2 Zu: Löschwirkung S. 10 ff. Was sehr verwundert ist, daß zwar die Schlauchversuche der Forschungsstelle Karlsruhe, nicht aber der an der gleichen Einrichtung durchgeführte Löschversuch dargestellt oder zumindest zitiert wird. Im Jahre 2000 führte die Forschungsstelle für Brandschutztechnik an der Universität Karlsruhe (TH) einen Brand- und Löschversuch unter Verwendung einer Druckluftschaum-Löschanlage vom Typ "One Seven, Typ E45" der Firma Schmitz durch [6, 7]. Der Raum hat eine Grundfläche von 25 m² und eine Höhe von 2,7 m und wurde mit Altmöbeln mit einer Gesamtmasse von 730 kg ausgestattet. Das Löschen einschließlich der Nachlöscharbeiten dauerte knapp 13 Minuten und wurde unterbrochen von einer Pause von 1:51 min, um nach der Hauptlöschphase den Schaum-Mittel- und den Wasser-Verbrauch zu bestimmen. In der Hauptlöschphase wurden 235 L Wasser (bei 0,3 % Zumischung von Class-A-Schaummittel) und in der Nachlöschphase 175 L Wasser, also insgesamt 410 L benötigt, um die verbleibenden Glutnester zu löschen. Die Forschungsstelle für Brandschutztechnik hat die Versuchsergebnisse des Druckluftschaumversuchs zu anderen durchgeführten Versuchen in Bezug gestellt. In Abb. 1 zeigt sich, wie sehr sich die von den Herstellern von Druckluftschaumanlagen behauptete Steigerung der Löscheffizienz bei objektiver Betrachtung relativiert. Während die behauptete Effizienz von Druckluftschaum doppelt so hoch sei wie bei Class-A-Foam (?rel = 54 %), so beträgt sie (verglichen mit Mittelschaum, was hinsichtlich der Benetzungsfähigkeit Class-A-Foam am nächsten kommt) real nur ca. ein Viertel mehr (?rel = 25 %). Zum Vergeich: In den „Tremonia“-Versuchen wurden 308 kg Brandlast verwendet, also etwas weniger als die Hälfte der in Karlsruhe verwendeten 730 kg. Die Löschmittelmenge der „Tremonia“-Versuche betrug 150 ? 26 L Class-A-Foam, also deutlich weniger als die Hälfte als die 410 L, die in Karlsruhe zum Löschen mit Druckluftschaum benötigt wurden. Die Löschdauern der Versuche sind vergleichbar. Ein Vorteil von Druckluftschaum ist nicht zu erkennen. Abb. 1: Löscheffizienz verschiedener Löschverfahren nach Angaben von DLS-Herstellern und Versuchsergebnissen der Forschungsstelle für Brandschutztechnik [nach Vorlage der Forschungsstelle für Brandschutztechnik, ergänzt um relative Abweichungen durch den Verfasser] 2.3 Zu: S. 16 Aufzählung Nr. 16 Die Aussage „Es ist keine Änderung der Löschtaktik und –technik erforderlich“ ist nicht zutreffend“. Erstens handelt es sich bei DZA und DLSA bereits um eine geänderte Löschtechnik im Vergleich zu einem Fahrzeug, das nur mit einer FP ausgestattet ist. Zweitens ist bei der Anwendung von DLSA in der Praxis die Einsatztaktik sehr wohl auf das Betriebsverhalten der Anlagen abzustimmen, vgl. [10]. 2.4 Zu: S. 18 Aufzählung Nr. 8 Es fehlt ein Veweis auf kombinierte Voll-/Hohlstrahlrohre (seit Mitte der 1990er Jahre erhältlich, siehe [8]) Auf die Problematik „Druckluftschaumanlagen vs. ‚automatische’ Strahlrohre“ wird leider gar nicht eingegangen [9]. 2.4 Zu: Kap. 2.6 Gas-cooling Sehe ich es richtig, daß sich die Verfasser dieses Technischen Berichts sich bei diesem zentralen Thema wirklich nur auf eine Quelle (Quelle Nr. 11) beziehen wollen? Wie soll der Strahlrohrführer in einem verrauchten Raum zwischen „Stellen hoher Wärmekapazität“ und anderen Stellen differenzieren können? 2.5 Zu: S. 20 Absatz 5 Die Aussage, daß dieses Problem nur auf „ältere DLS-Aggregate einiger Hersteller“ zutrifft, ist sachlich nicht richtig, wie in umfangreichen Messungen ermittelt wurde (siehe [10]). Außerdem handelt es sich nicht um ein Problem der DLSA sondern um ein Problem aus der Kombination aus der DLSA und der angeschlossenen Löschtechnik. Dies wird nicht bzw. unzutreffend dargestellt. Die Aussage „Eine konstante Löschmittel stellt jedoch die Druckluftschaumerzeugung innerhalb in der vorgewählten Qualität innerhalb weniger Sekunden wieder her (bei horizontal verlegtem Schlauch < 1 sec“ ist ebenfalls nicht zutreffend, da es abhängig von Leitungsquerschnitt und -länge ist, wann am Strahlrohr wieder Druckluftschaum zur Verfügung steht. 2.6 Zu: Kap. 4 ff. Der Bericht und insbesondere die Gefährdungsanalyse (die m.E. zusammenfassend in einer Tabelle dargestellt werden sollte) und die ihnen zu Grunde liegenden Untersuchungen an der Forschungsstelle Karlsruhe berücksichtigen die Schaumförderung im stationären Fall (Löschmittel fließt durch den Schlauch oder nicht), nicht aber den dynamischen Fall, nämlich daß in kurzen Zeitabständen z.B. zur Rauchgaskühlung „getaktet“ oder „gepulst“ wird und daß es genau diesem Fall es zu der potentiell gefahrbringenden Phasentrennung im Schlauch kommt. Dadurch und weil das Betriebsverhalten von DLSA nicht dargestellt und nicht berücksichtigt wird, fehlen der Gefährdungsanalyse und den Handlungsempfehlungen in Kap. 5 / S. 46 ff. grundlegende Aspekte. Grundsätzlich drängt sich der Eindruck auf, daß der Fokus bei der Erstellung dieses Technischen Berichts zu sehr auf dem Versuch der nachträglichen „argumentativen Heilung“ des Tübinger Unfalls, d. h. zu sehr auf der Schlauchproblematik liegt (S. 22 bis S. 34 = 12 Seiten), während 18 weitere Aspekte der Gefährdungsanalyse auf nur 11 Seiten (S. 35 bis S. 46) abgehandelt werden. 2.7 Zu: Kap. 5 ff. Zitat: 5. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen für den Feuerwehreinsatz Nach einem Rückblick auf die historische Entwicklung des DLS-Löschverfahrens werden die DIN 14430 und die dort definierten Sicherheits- und Leistungsanforderungen dargelegt. Die Anwendung und die Löschwirkung von DLS werden besprochen und seine wesentlichen Vorteile aufgezählt und erläutert. Die beiden wichtigsten lauten: Bessere Löschwirkung wegen geringerer Verschäumungszahl als Luftschaum und Sicherheitsgewinn infolge höherer Reichweite. Laut Satz 2 werden in diesem Bericht also die wesentlichen Vorteile von DLS erläutert. Ist der Sinn des Berichts die Präsentation von „Vorteilen“ und das „Wegdiskutieren“ von limitierenden technischen Parametern anstelle einer möglichst objektiven Beschreibung der Eigenschaften der Löschtechnik? Oder soll dieser Bericht letztlich nur den Herstellern als „Meinungsverstärker“ und „Marketing-Tool“ dienen? Es wäre sicherlich nicht von Vorteil, wenn sich die vfdb sich derart instrumentalisieren ließe. Die „bessere Löschwirkung wegen geringerer Verschäumungszahl als Luftschaum“ wird in dem vorliegenden Bericht überhaupt nicht dargestellt oder bewiesen, sonst müßte es ja eine entsprechende Textpassage oder z.B. ein Diagramm oder eine Tabelle, in der die Löschwirkung in Abhängigkeit von der Verschäumungszahl dargestellt wird, geben. Dies ist jedoch nicht der Fall. Unter Punkt 4 wird vorgeschlagen, daß der Angriffstrupp entsprechend der Lage aus mehr als zwei Einsatzkräften bestehen sollte. Dies widerspricht der Aussage in Kap. 2.3 (S. 16 Aufzählung Nr. 16), daß keine Änderung der Löschtaktik und –technik erforderlich ist. Sollen die anderen Trupps, insbesondere die Sicherungstrupps, Zweiertrupps bleiben, vgl. FwDV Atemschtz? Bei rd. 100 Berufsfeuerwehren in Deutschland und angenommen 250 Löschfahrzeugen im ersten Abmarsch können die Kosten für Dreier-Angriffstrupps auf 250 Funktionen x 40000 EUR x Stellenfaktor 4 = EUR 40.000.000 = EUR 40 Mio geschätzt werden. Hinzuzurechnen sind die LF und Funktionen der Freiwilligen Feuerwehren mit Hauptamtlichen Kräften. 2.8 Zu: Tabelle 4 (S. 58; Textbezug S. 14) Die Systemmasse für „Luftschaum Z4“ wird mit 170 (einhundertsiebzig) Kilogramm angegeben. Tatsächlich sind, wie nachfolgenden Belegstellen aus den entsprechenden Normen zu entnehmen ist, für Zumischer (Leichtmetall), Luftschaumrohr und Ansaugschlauch maximal 6 kg + 6 kg + 1,5 kg = 13,5 kg in Ansatz zu bringen. Des weiteren werden die Kosten für diese Schaumausrüstung als „Zusatzkosten“ geführt, was insofern nicht zutreffend ist, als daß es sich um Standardbeladung nach DIN handelt bzw. ein Schaumrohr auch mit einer DZA betrieben werden kann und ohnehin trotz des Vorhandenseins einer DZA/DLSA ein Z-Zumischer als Rückfallebene mitgeführt werden sollte. E DIN 14366:2008-10- Tabelle 2 — Hauptmaße
E DIN 14384:2008-10- Tabelle 1 — Hauptmaße und Masse
DIN 14819 Ziff. 6.1.2 Masse Die Masse des kompletten D-Ansaugschlauches darf bei 1 500 mm Schlauchlänge: max. 0,8 kg, bei 3 000 mm Schlauchlänge: max. 1,5 kg betragen. 3. Quellenarbeit Es sind insgesamt 42 Quellen angegeben: 7 Normen oder Techn. Regeln (3, 4, 5, 9, 10, 13, 19, 25) 2 Sekundärberichte zu Normen und Techn. Regeln (34, 35) 13 Produktinformationen, v.a. Datenblättern zu Schläuchen (20, 28 – 32, 36 – 42) 1 Buch allg. Feuerwehrliteratur (6) 1 Quelle allg. Brandbekämpfung (18) 1 Historische Darstellung des Schaumlöschwesens (7) 4 Quellen, die nichts mit Druckluftschaum zu tun haben (12, 21, 26, 33) 29 Zwischensumme 1 Die bisher genannten 29 von 42 Quellen sind erforderlich zur Einordnung, Abgrenzung und Beschreibung des Themas des Technischen Berichts, enthalten aber keine direkten Angaben zum aktuellen Stand der Brandbekämpfung mit Druckluftschaum in der Praxis oder auf dem Gebiet der Wissenschaft. 1 Buch eines Mitarbeiters des Druckluftschaumanlagenherstellers HALE (8) 30 Zwischensumme 2 Bei dieser Quelle darf die Neutralität hinterfragt werden. 1 Selbstzitat früherer Fassung „unter anderer Flagge“ (3) 31 Zwischensumme 3 Quelle 3 muß auf formalen Gründen abgezogen werden. Somit verbleiben von 42 Quellen lediglich 11 „echte“ Quellen, davon sind: 3 Berichte im Zusammenhang mit den Untersuchungen der Forschungsstelle Karlsruhe (2, 11, 27) 3 Quellen im Zusammenhang mit dem „Tübinger Unfall“ (1, 22, 23) 37 Zwischensumme 4 Von den verbleibenden 5 Quellen haben lediglich 2 Quellen (14, 17) Bezug zu praktischen Erfahrungen mit Druckluftschaum, allerdings auch nur deskriptiv. Diese Quellenbasis ist m. E. für einen Technischen Bericht an sich und gem. des selbst gestellten Anspruchs in der Einleitung (Kap. 1, S. 5, insbesondere Absatz 4) nicht ausreichend. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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