Moin,
Geschrieben von Sebastian KruppIch hoffe stark, dass auch zukünftig die Sachbearbeiter/Kommunen im Rahmen der Rechtslage ihrer normalen Arbeit nachgehen, und das Feststellen von "absoluten Ausnahmesituationen" weiterhin Sache der Gerichte bleibt.
Da gibt's gar nix an Ausnahmesituation festzustellen. Da löst ein unterbeschäftigter xF eigenmächtig auf Verdacht 'nen THL-Einsatz aus, weil er wen auf den Abschlepper wartend an der Autobahn sitzen gesehen hat. Klassischer Fehlalarm, von der eigenen Brandschutzfraktion heraufbeschworen. Das soll nun auch noch durch die Kommune in Rechnung gestellt werden?
Gruß,
Thorben
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