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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gebührenbescheid nach Feuerwehreinsatz aufgehoben | 6 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 612585 | ||
Datum | 04.03.2010 14:27 MSG-Nr: [ 612585 ] | 2963 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Thorben Gruhl Klassischer Fehlalarm, von der eigenen Brandschutzfraktion heraufbeschworen. Das soll nun auch noch durch die Kommune in Rechnung gestellt werden? Sehe ich genau so. Obwohl man ja schlecht sagen kann, wie sich die Situation vor Ort dargestellt hat. Nachsehen mit einem MTW schadet ja nichts, das geht auch ohne Kostenrechnung. Aber wieder mal ein schönes Beispiel warum man mit "Selbstalarmierung" etwas vorsichtig sein sollte. Gruß vom Berg Jakob Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da! | ||||
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