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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGebührenbescheid nach Feuerwehreinsatz aufgehoben6 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 612585
Datum04.03.2010 14:27      MSG-Nr: [ 612585 ]2963 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Thorben GruhlKlassischer Fehlalarm, von der eigenen Brandschutzfraktion heraufbeschworen. Das soll nun auch noch durch die Kommune in Rechnung gestellt werden?

Sehe ich genau so.
Obwohl man ja schlecht sagen kann, wie sich die Situation vor Ort dargestellt hat. Nachsehen mit einem MTW schadet ja nichts, das geht auch ohne Kostenrechnung.

Aber wieder mal ein schönes Beispiel warum man mit "Selbstalarmierung" etwas vorsichtig sein sollte.

Gruß vom Berg

Jakob


Keine Panik auf der Titanic!
Es ist genug Wasser für alle da!

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