Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Gebührenbescheid nach Feuerwehreinsatz aufgehoben | 6 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 612612 |
Datum | 04.03.2010 16:56 MSG-Nr: [ 612612 ] | 2750 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Feuerwehr
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Thorben GruhlDa löst ein unterbeschäftigter xF eigenmächtig auf Verdacht 'nen THL-Einsatz aus, weil er wen auf den Abschlepper wartend an der Autobahn sitzen gesehen hat. Klassischer Fehlalarm, von der eigenen Brandschutzfraktion heraufbeschworen. Ich lese den Bericht so, dass der RTW seitens der Polizei angefordert wurde, und der FW-"Einsatz" dann nach Rücksprache mit der Leitstelle erfolgte. Wäre die FW nicht vor Ort gewesen, so nehme ich aufgrund des Berichts (und gleichlautender Einsatzberichte auf der Bürener FW-Homepage) an, wäre sie zumindest mit 1 Fahrzeug zur Absicherung herangezogen worden, in dem Moment, wo der RTW auf die BAB gerufen wurde.
Geschrieben von Thorben GruhlDas soll nun auch noch durch die Kommune in Rechnung gestellt werden? Da die Kommune als Berechnungsgrundlage erstmal nur den Bericht vorliegen hat: Ja. Im bestehenden rechtlichen Rahmen gibt es für die Kommune meiner Ansicht nach erstmal wenig Spielraum.
Ob dann hinterher vom Kostenersatz abgesehen werden kann bzw. abzusehen ist (was ich in diesem Fall hier auch ausdrücklich befürworte!), ist dann wiederum in einer späteren Instanz zu klären. Und das ist in NRW seit dem Bürokratieabbaugesetz II nunmal gleich das Verwaltungsgericht. Insofern ist diese Aufhebung nichts anderes als vermutlich zig andere Aufhebungen quer durch D, die halt im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren überprüft werden.
Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|