alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Feuerwehr
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGebührenbescheid nach Feuerwehreinsatz aufgehoben6 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP612612
Datum04.03.2010 16:56      MSG-Nr: [ 612612 ]2750 x gelesen

Geschrieben von Thorben GruhlDa löst ein unterbeschäftigter xF eigenmächtig auf Verdacht 'nen THL-Einsatz aus, weil er wen auf den Abschlepper wartend an der Autobahn sitzen gesehen hat. Klassischer Fehlalarm, von der eigenen Brandschutzfraktion heraufbeschworen.Ich lese den Bericht so, dass der RTW seitens der Polizei angefordert wurde, und der FW-"Einsatz" dann nach Rücksprache mit der Leitstelle erfolgte. Wäre die FW nicht vor Ort gewesen, so nehme ich aufgrund des Berichts (und gleichlautender Einsatzberichte auf der Bürener FW-Homepage) an, wäre sie zumindest mit 1 Fahrzeug zur Absicherung herangezogen worden, in dem Moment, wo der RTW auf die BAB gerufen wurde.

Geschrieben von Thorben GruhlDas soll nun auch noch durch die Kommune in Rechnung gestellt werden?Da die Kommune als Berechnungsgrundlage erstmal nur den Bericht vorliegen hat: Ja. Im bestehenden rechtlichen Rahmen gibt es für die Kommune meiner Ansicht nach erstmal wenig Spielraum.
Ob dann hinterher vom Kostenersatz abgesehen werden kann bzw. abzusehen ist (was ich in diesem Fall hier auch ausdrücklich befürworte!), ist dann wiederum in einer späteren Instanz zu klären. Und das ist in NRW seit dem Bürokratieabbaugesetz II nunmal gleich das Verwaltungsgericht. Insofern ist diese Aufhebung nichts anderes als vermutlich zig andere Aufhebungen quer durch D, die halt im vorgeschalteten Widerspruchsverfahren überprüft werden.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 04.03.2010 12:12 Juli7a S7., Schramberg
 04.03.2010 13:44 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.03.2010 14:20 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 04.03.2010 14:27 Jako7b T7., Bischheim
 04.03.2010 16:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.03.2010 19:14 Wolf7gan7g M7., Kerpen

0.156


Gebührenbescheid nach Feuerwehreinsatz aufgehoben - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt