Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Einsatz als AGT ohne TM2 | 6 Beiträge |
Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 613221 |
Datum | 08.03.2010 14:20 MSG-Nr: [ 613221 ] | 2991 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Die FwDV 2 sieht vor, dass Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger direkt nach dem TrM1 (und vor dem TrM2-Teil) durchgeführt werden.
Auszug aus der FwDV2:
2.2.1 Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildung)
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Übernahme von Grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Damit kann man als TrM 1 (OHNE Atemschutzausbildung) bereits eingesetzt werden, allerdings unter Anleitung (heißt bei uns: bei einem erfahrenen Truppführer)
3.2 Lehrgang Atemschutzgeräteträger
Voraussetzung zur Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. [...]
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Mit der Zulassung zum allgemeinen Einsatz (abgeschlossener TrM1) und der Zulassung zum Atemschutzeinsatz (abgeschlossener AGT) sollte Deiner Teilnahme an einem (Atemschutz-)Einsatz nichts im Wege stehen. Also solange nicht interne Dienstanweisungen dem widersprechen - und es muss ja nicht gleich der Erstangriff beim "kritischen Wohnungsbrand" sein.
Grüße aus Mannem
Jochen
Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
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