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| Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
| Thema | Einsatz als AGT ohne TM2 | 6 Beiträge | ||
| Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 613283 | ||
| Datum | 08.03.2010 18:16 MSG-Nr: [ 613283 ] | 2480 x gelesen | ||
Hallo, bei uns in der Stadt wird der AGT-Lehrgang auch nach dem TM1-Lehrgang ausgebildet. Dieses ist nach Änderung der FwDV 2 möglich geworden (davor war ein technischer Lehrgang erst nach der laufenden Ausbildung möglich). Uns wurde damals bei der Einführung der neuen FwDV2 erklärt, das diese Ausbildungsmöglichkeit nur dazu dient, das im Rahmen der TM2-Ausbildung Übungen unter Atemschutz möglich sind. Ein Einsatz im Gefahrenbereich ohne eine abgeschlossene Truppmannausbildung sei nicht vorgesehen. FwDV 2: 1.4 die Feuerwehrangehörigen, die eine Funktion (hier Truppmann) ausüben, müssen die entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. 2.1 die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und 2 abgeschlossen. Dazu noch die UVV §14: "Für den Feuerwehrdienst dürfen nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden." "... die fachlichen Vorraussetzungen erfüllt, wer für die jeweilige Aufgabe ausgebildet ist..." Ich würde mich auch davor hüten, einem Kameraden, mag er auch noch so erfahren sein, beim Innenangriff unter Atemschutz jemand mitzugeben, der nur einen 40 Std. Grundlehrgang hat. Gruß Heinrich | ||||
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