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Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Helmbeschaffung | 47 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 613376 | ||
Datum | 08.03.2010 22:39 MSG-Nr: [ 613376 ] | 14347 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz es gab aber für den F200 sehr wohl eine Jahresfrist das ist richtig, die gibt es für einige Helme. Allerdings deutlich mehr als 7 Jahre. Auch im industriellen Umfeld sind die 7 Jahre nicht bekannt. es ist schlicht und ergreifend ein Märchen des einen Herstellers... Zwar nennt die GUV-R 190 "soll" Jahreszahlen (nämlich 4 Jahre für Helme aus Thermoplasten und 8 Jahre für Duroplasten), allerdings steht der wichtige Satz direkt als erstes im Kapitel Gebrauchsdauer: Informationen zur Gebrauchsdauer von Industrieschutzhelmen bzw. Industrie-Anstoßkappen Und da es hier um Industriehelme geht und nicht um Feuerwehrhelme (mit Ausnahme der JF-Helme) ist das Thema eigentlich schon durch... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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