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| Thema | 3 mal unentschuldigt .. noch zeitgemäß? | 42 Beiträge | 
        
| Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 613552 | 
| Datum | 09.03.2010 21:48      MSG-Nr: [ 613552 ] | 10011 x gelesen | 
Dienstvorschrift
| Hallo Florian,
 
 Geschrieben von Florian Besch
 Nur ist das in der heutigen Zeit noch durchführbar? warum denn nicht? Es stellt sich halt nur die Frage, wie das "unentschuldigt" passiert. Wenn ich noch einen Tag später absagen kann, sollte das kein Problem sein oder (z.B. kurzfristige Überstunden o.ä.).
 Zudem sollte es vorher mal einen dezenten Hinweis geben, kann ja auch sein, dass eine oder zwei Abmeldung(en) vom Dienst irgendwo im Dienstweg oder so hängengeblieben ist....
 Für mich ist das eine Frage der Höflichkeit, sich abzumelden - und außerdem ist das eine ganz andere Sache als Geschrieben von Florian Besch
 X Jahre in Folge die Weiterbildungsforderungen nach DV 2 nicht erfüllt?, das ist ja "keine Teilnahme", das andere ist "keine Teilnahme und keine Abmeldung" - ganz heiße Sache. 
 so denn, viele Grüße in die "andere Hüttenstadt",
 Paul
 
 
 alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten
 
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