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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGebührenbescheid nach Feuerwehreinsatz aufgehoben6 Beiträge
AutorWolf8gan8g M8., Kerpen / NRW613913
Datum11.03.2010 19:14      MSG-Nr: [ 613913 ]2521 x gelesen

Hallo zusammen,

wieso Gebührenbescheid. Hier liegt, zumindest wie ich das gelesen habe, kein Fall von Gefährdungshaftung vor und somit fehlt der Feuerwehr hier jegliche Grundlage für einen Kostenersatz.
Das Motorrad war unbeschädigt, keine auslaufenden Betriebsstoffe o.ä.
Was soll dann bitte schön hier in Rechnung gestellt werden ??? § 41 Abs. 2 Ziffer 3 FSHG (NRW) regelt das hier ganz eindeutig (von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen entstanden ist, sowie von dem Ersatzpflichtigen
in sonstigen Fällen der Gefährdungshaftung).
Eine Gefahr weil das Mottorrad auf dem Standstreifen stand sehe ich auch nicht, da die Polizei vor Ort war. Diese ist für die Absicherung zuständig.

Viele Grüße aus NRW



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 04.03.2010 14:27 Jako7b T7., Bischheim
 04.03.2010 16:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 11.03.2010 19:14 Wolf7gan7g M7., Kerpen

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