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Thema | Sanktionsmöglichkeiten der Versicherungsträger - war Trauriger Alltag | 10 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 614077 |
Datum | 13.03.2010 11:35 MSG-Nr: [ 614077 ] | 3927 x gelesen |
Gemeindeunfallversicherungsverband, Träger der gemeindlichen Unfallversicherung
Geschrieben von Jürgen M@yerMir geht es um die Situation "vor" dem Eintritt von Unfällen wo die Unfallversicherungstreter dann zahlen müssen.
Hallo Jürgen,
bei uns gibt es so einen Fall.
Beim Bau des Gerätehauses wurde eine Untersuchungsgrube eingebaut. Diese hat an den Rändern Radabweiser, die ca. 10 cm über den Boden herausstehen. Bei einem Einsatz vor längerer Zeit hat sich ein Kamerad verletzt, als er über die Abweiser stolperte (Sehnenriß).
Bei der Sanierung des Gerätehauses vor über 10 Jahren war vorher eine Begehung des GUVV, bei der die potentiellen Unfallstellen besichtigt wurden. Damal wurde gesagt, dass die Untersuchungsgrube nicht mehr benutzt wird. Dadurch sind die Radabweiser auch überflüssig und sollten beseitigt werden. Das hätte aber große Kosten verursacht.
Fazit: Bis jetzt sind die Radabweiser immer noch da (und bleiben es auch noch für lange, lange, lange Zeit.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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| 13.03.2010 09:27 |
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| 13.03.2010 10:08 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 13.03.2010 11:35 |
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