Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Pflichtfeuerwehr oder Auflösung?? | 13 Beiträge |
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 614310 |
Datum | 14.03.2010 19:50 MSG-Nr: [ 614310 ] | 3862 x gelesen |
Also zunächst einmal ist es nicht direkt Aufgabe der Feuerwehr die Hydranten zu enteisen.
Sicherlich hat die Feuerwehr ein Interesse daran, dass die Hydranten enteist sind im Ernstfall.
Meines Wissens nach gehören die Hydranten auch den Stadtwerken (o.ä.) und nicht der Gemeinde.
Ich füge aber hinzu, dass mit Absprache das durchaus sinnvoll ist zu enteisen.
Zum zweiten: Eine Feuerwehr zu schließen, weil sie nur 1 Einsatz hatte ist schon ein bisschen arrogant.
Das ist nun mal normal bei kleiner Feuerwehren. Manches Jahr passiert nichts. Ein anderes Jahr retten sie ein Leben. So ist das nun mal. Schließung ist da der falsche Weg.
Wenn es Probleme gibt, sollte man versuchen sie zu lösen und nicht die Feuerwehr zu schließen.
Zum dritten: Meiner Kenntnis nach gibt es da eine klare Regelung für Sachsen-Anhalt im § 2 BrSchG-LSA "Die Feuerwehr soll so organisiert werden, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches, der über öffentliche Verkehrsflächen zu erreichen ist, unter gewöhnlichen Bedingungen innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen kann. Rechtsansprüche einzelner Personen werden durch die vorstehende Bestimmung nicht begründet."
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