Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Rechtsexperten gefragt: Ist ein FF`ler ein Arbeinehmer? | 8 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 614555 |
Datum | 16.03.2010 07:14 MSG-Nr: [ 614555 ] | 2638 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Jan OsnabrüggeIch würde hier das Arbeitsschutzgesetz für das Allgemeine Recht halten und die speziellen UVV der Feuerwehren für das speziellere Regelwerk halten.
Passt nicht so ganz. Das erstere ist staatliches Recht, das zweite autonomes Satzungsrecht.
Sind also parallel zu betrachten - wobei aufgrund der Regelungen des SGB VII die UVV "Verordnungsrang" haben.
Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein: www.helferportal.org
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