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RubrikKommunikationstechnik zurück
Thema§§ 331, 332 StGB Beispiele?14 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW614659
Datum16.03.2010 19:01      MSG-Nr: [ 614659 ]6784 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von Marc DickeyUnd da taucht dann immer wieder eine sehr interessante Frage auf:

Sprechfunker der BOS entsprechend verpflichtet werden, dies ist eindeutig. Daraus wird jedoch gerne der Umkehrschluß abgeleitet, daß FA die nicht Sprechfunker sind nicht verpflichtet werden müssen.


Der gemeine FM(SB) darf fremde Privat- und Firmenräume (ggf. auch gegen den Willen des Besitzers) betreten, fremdes Eigentum (ohne Aufsicht bzw. Einflussmöglichkeit des Eigentümers) handhaben, bekommt private Details der Lebens- und Krankheitsgeschichte der Kundschaft erzählt und ihm werden Frauen und Kinder im hilf- und wehrlosen Zustand vorgesetzt.

Aber wenn er dann funken soll, muss er plötzlich "einen Zettel unterschreiben"?

Das ist einfach nicht plausibel. IMNSHO gehört die förmliche Verpflichtung spätestens im TM-Lehrgang durchgeführt!

Gruß,
Henning



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