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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bestätigung gesicherte LöWa-Versorgung beim Bauantrag | 28 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 B.8, Dormagen / Nordrhein-Westfalen | 615949 | ||
Datum | 25.03.2010 16:45 MSG-Nr: [ 615949 ] | 10926 x gelesen | ||
Die Wasserversorgung liegt zumeist in Händen der Stadtwerke oder örtlichen Versorgern. Von diesen kann eine solcher Nachweis angefordert werden. Die Feuerwehr prüft i. a. nur, ob die notwendige Ergiebigkeit vorhanden ist. Was könnte Sie auch sonst tun? Jeden Hydranten und entsprechende Gleichzeitigkeiten nachmessen? Zur LW-Versorgung gibt es ein Merkblatt des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.), Nr. 405. Eigentlich Standard bei größeren Baumaßnahmen/Sonderbauten. | ||||
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