Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Bestätigung gesicherte LöWa-Versorgung beim Bauantrag | 28 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 615951 |
Datum | 25.03.2010 17:03 MSG-Nr: [ 615951 ] | 10829 x gelesen |
Tragkraftspritze
Hallo Lars, hallo Forum,
lass die Finger von irgendwelchen Stellungnahmen. Das ist Sache der Gemeindeverwaltung, denn diese ist für die (ausreichende) Löschwasserversorgung zuständig. Es kann natürlich sein, das in größeren Kommunen hauptamtliche Mitarbeiter der Feuerwehr solche Stellungnahmen geben dürfen. Es gibt dazu ein Arbeitsblatt W 405 vom DVGW da ist das dann geregelt. Eine sehr gelungene Aufarbeitung zum Thema gibt es hier
Feuerwehr Coesfeld
Kleines Schmankerl am Rande: Mein Feuerwehrreich liegt am Bodenseeufer. Da gibt es auch wunderschöne Grundstücke im Naturschutzgebiet. Da liegt es natürlich Nahe, das sich manche Eigentümer illegale Stege übers Schilf ins Wasser bauen. Es dauert nicht lange da kommt dann die Abbruchverfügung der zuständigen Behörden. Ein ganz Schlauer wollte von mir die Bestätigung, dass die Wasserversorgung gerade an seinem Grundstück über die öffentliche Leitung so schlecht sei, dass die Feuerwehr unbedingt auf diesen Steg zur Entnahme von Wasser angewiesen sei. Zur Erhaltungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung könne nun der Steg ja nicht mehr abgerissen werden! Als er mir dann auch noch eine großzügige Spende für die Kameradschaftskasse anbot habe ich ihn gebeten mein Büro zu verlassen.
Sinn macht die Wasserentnahme dort gerade nicht, der Steg fällt im Winterhalbjahr trocken und man müsste die TS ca. 300 m durchs Gelände tragen. An der Straße liegt eine 80 Leitung mit 7 bar Druck. Ist so bei uns, unten am See, da wo das meiste Wasser ist, haben wir auch die beste Löschwasserversorgung.
Gruß vom See
Jürgen
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