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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bestätigung gesicherte LöWa-Versorgung beim Bauantrag | 28 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 616021 | ||
Datum | 26.03.2010 08:43 MSG-Nr: [ 616021 ] | 10520 x gelesen | ||
Danke schon mal für eure Antworten! Ich denke,das betreffender Bürger eine Stellungnahme der Gemeinde benötigt , nach ThürBO Aber da bin ich als Feuerwehr zwischen raus und habe dort keine Unterschriften zu leisten,das macht die Gemeinde bzw. der Bürgermeister. Der kann mich als OrtsBm natürlich fragen ob irgendwelche Gründe dagegen sprechen bzw. ob LöWa-Versorgung auf Grund von vorhandenen Hydranten oder Zisternen etc. sichergestellt ist. In speziellem Fall ist es eh nur eine Baulücke in einer bereits bebauten Straße mit Abstand zum nächsten Hydranten von 50-60 m. Gruß Lars | ||||
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