Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Bestätigung gesicherte LöWa-Versorgung beim Bauantrag | 28 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 616401 |
Datum | 28.03.2010 22:58 MSG-Nr: [ 616401 ] | 10292 x gelesen |
Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
Hallo,
ich kenne diese Schreiben bzw. Bestätigungen einer ausreichenden Löschwasserversorgung aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung, allerdinges nicht von Feuerwehrs sondern vom zuständigen Wasserversorger. Ist Standart bei Bauvorhaben. Wo Feuerwehrs mit ins Spiel kommen kann, ist die Beurteilung der ausreichenden Löschwasserversorgung, siehe auch z.B. Abschnitt 5.1 IndBauRL. Hier kann die Feuerwehr durchaus sagen, ob sie im speziellen Fall unter "normalen" Umständen mit dem zur Verfügung stehenden Löschwasser auskommt.
Im Fall des Weiterverweises durch den Wasserversorger muss ich sagen, dass dies in ländlichen Gegenden immer wieder vorkommt, da sich dort scheinbar bisher niemand um den Nachweis g`sch.... hat oder der Wasserversorger schlicht keine Infos über die Löschwassermenge hat und nur zu faul ist, eine Messung durchzuführen. Findet man in den Städten in der Regel nicht, dort flutschts mit den Bestätigungen.
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
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Informationen aus dem Fachbereich 4 VB
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