Rubrik | Einsatz |
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Thema | Behinderung beim Einsatz | 52 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617047 |
Datum | 31.03.2010 17:54 MSG-Nr: [ 617047 ] | 14534 x gelesen |
Strafgesetzbuch
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Ahlhaus, derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz, hat eine Gesetzesänderung angeregt und dazu bereits beim Bundesinnenminister vorgesprochen.
Genau, der du-darfst-keine-Steine-auf-Feuerwehrautos-schmeißen-Paragraph fehlt mir in der täglichen Arbeit als Feuerwehrmann ungemein.
Paragraf 113 des Strafgesetzbuches, der den "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" regelt, reiche für willkürliche Angriffe vor allem auf Polizeibeamte nicht aus, sagt er (Ahlhaus, A.d.V.). Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will ebenfalls eine Verschärfung.
Dann schauen wir doch mal, was im §113 StGB so drin steht:
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Neben dieser Sonderstellung (die durchaus auch Feuerwehrkräfte betreffen kann!), dei im 113er zugebilligt werden steht einer Strafverfolgung wegen KV, etc. natürlich nichts im Wege. Wo bitte ist hier der gesetzgeberische Handlungsbedarf? Oder will man sich (mal wieder) mit populären Maßnahmen aus der Affäre ziehen, weil es schlicht einfacher ist, als den Job eines Innenministers richtig zu machen und gegen die Ursachen vorzugehen?
- Verslumung /Ghettoisierung ganzer Stadtviertel
- Nichtintegration ganzer Migrantengenerationen mit mittlerweile eigener Subkultur
- Bildungsdefizite
- (Jugend)Arbeitslosigkeit
- ....
Erst Anfang des Monats wussten sich Sanitäter im baden-württembergischen Singen nicht anders zu helfen, als die Polizei zu rufen: Betrunkene Jugendliche wurden gegen die Helfer handgreiflich, die einen 19-Jährigen versorgen wollten.
Schlimm, aber: was wird sich wohl mit einem neuen Gesetz ändern? Genau: nix. Das ist auch politisch gar nicht gewollt, ansonsten würde mancher der Pfeifen, die sich gerne darin übt mit dem Finger auf andere zu zeigen endlich mal ihren Job machen...
"Beamte im Einsatz", rät Pfeiffer daher, sollten sich "angewöhnen, dass sie nicht anordnen dürfen, weil autoritäres Verhalten nicht mehr akzeptiert wird"
Dann sollen die Herren Innenminister neben einem schönen neuen Gesetz den Feuerwehren gleich noch ein paar GW-Stuhl hinstellen. Für den Stuhlkreis an der Einsatzstelle. Vielleicht werden wir dann auch für eine bisher eher wenig vertretene Gruppe interessant und können uns vor lauter Aufnahmegesuchen von Sozialpädagogen nicht mehr retten?
Wie auch Christian Fischer schon schrieb nehme ich den Typ aber seit dem Fall Joseph in Sebnitz nicht mehr für voll. Bedenklich, dass der studierte Sozialpsychologe immer noch auf diesem Posten sitzt und seine Meinung verbreitet.
Was wir brauchen sind Richter und Staatsanwälte, die die bestehenden Spielräume ausschöpfen und eine Politik, die bereit ist das Problem an der Wurzel zu packen - keine Populär-Gestzgebung zum Wahlkampf in NRW.
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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