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Kreisbrandinspektor
Kreisbrandmeister
RubrikEinsatz zurück
ThemaKritik an Informationspolitik29 Beiträge
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW617150
Datum01.04.2010 09:05      MSG-Nr: [ 617150 ]5664 x gelesen

Geschrieben von Stefan WünkerBei den ganzen "Kreisbrand-Irgendwas" verliert man als Nichtbayer ja den Überblick. Wir
haben in Niedersachsen einen Kreisbrandmeister (als obersten Chef der Kreisfeuerwehr) und das wars. Darunter sind die Gemeindebrandmeister und dann die Ortsbrandmeister. Ist deutlich übersichtlicher.


Nur damit das vielleicht etwas übersichtlicher wird: In Bayern gibt es keine Samtgemeinde und deshalb hat man in Bezug auf die Feuerwehr die Funktion Kreisbrandmeister, der ist Chef von mehreren Feuerwehren (Ortsfeuerwehr).
Nur mal so als Beispiel: Der bayerische Landkreis aus dem ich komme wurde 1972 aus 2 Kreisen zusammen gelegt. Jeder dieser Vorgängerkreise hatte so 40 bis 45 Feuerwehren und wurde durch einen Kreisbrandinspektor geführt. Jeder KBI hatte 4 KBM die ihn dabei unterstützt haben. Mit der Kreisreform hat man für die neuen größeren Kreise die bisherigen Strukturen gelassen und als neuen Oberchef den Kreisbrandrat eingeführt. Hatte unter anderem den Vorteil das viele Funktionsträger ihren Titel behalten durften und nur einer befördert werden mußte.
Hat weiter den Vorteil, das die einzelnen Ortswehrführer nicht alle zum Verbandsführer qualifiziert werden müssen, da man das bei den Führungsdienstgraden der Kreisbrandinspektion schon hat.

Also was in Bayern Kreisbrand irgendwas heißt, gibt es in anderen Bundesländer auch, da heißen die dann Wehrführer, Gemeindebrandmeister, stellvertrender Kreisbrandmeister oder Unterkreisführer und Kreisbrandmeister, Kreisbrandinspektor.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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