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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Freistellung vom Arbeitgeber für den TM-Lehrgang | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 617451 | ||
Datum | 03.04.2010 17:36 MSG-Nr: [ 617451 ] | 5342 x gelesen | ||
Geschrieben von Hauke Hammerich Somit sollte es möglich sein, auch mal fehlen zu dürfen. Für Ba-Wü klares Nein. Die VwV-Feuerwehrausbildung ist da unter Punkt 2.6. recht eindeutig. Sie sieht vor, dass der Teilnehmer an allen Ausbildungseinheiten und dem gesamten Stoffumfang teilgenommen haben muss, um den Lehrgang erfolgreich bestanden zu haben. Bis zu 5% der Stundenzahl können auch in einem anderen (späteren) Lehrgang nachgeholt werden. Aber so lange gilt der Lehrgang als nicht bestanden. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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