Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Freistellung vom Arbeitgeber für den TM-Lehrgang | 23 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 617462 |
Datum | 03.04.2010 18:35 MSG-Nr: [ 617462 ] | 5182 x gelesen |
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Anton KastnerUnd sind alle in B-W päpstlicher als der Papst?
Bei uns: ja. Ich habe einen Abend beim Truppführer gefehlt, fiel damals in den Prüfungszeitraum, am nächsten Tag irgend eine Diplomprüfung. Hab den Abend dann im nächsten Lehrgang nachgeholt und auch dann erst die Prüfung geschrieben.
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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| 03.04.2010 14:11 |
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Nico7 S.7, Steinbek |
| 03.04.2010 14:21 |
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., Püttlingen | |