Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Freistellung vom Arbeitgeber für den TM-Lehrgang | 23 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 617472 |
Datum | 03.04.2010 19:08 MSG-Nr: [ 617472 ] | 5153 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Anton KastnerWenn der/die Kamerad/in mal für einen Unterricht fehlt, dann sollte das doch kein Beinbruch sein, oder?
Wenn er die Inhalte nachholt, dann ist das kein Problem. Aber einfach an irgend etwas nicht teil zu nehmen, das geht schlicht nicht. Ich bescheinige als Lehrgangsleiter auf der Urkunde, die Ausbildung gemäß bestimmten Vorgaben durchgeführt zu haben. Und wenn ich dies nicht unterschreiben kann, dann werde ich das auch nicht tun.
Geschrieben von Anton KastnerP.S.: Es gibt auch ein Leben neben der FF und das ist gut so!
Selbstverständlich. Aber dennoch muß die Ausbildung vorschriftsgemäß durchgeführt werden. Es gibt zwar Möglichkeiten (s.o.), aber einfach zu sagen "ich hab auch noch was anderes zu tun" gilt in diesem Fall eben nicht.
Denn damit legst Du dann genau die Grundlagen für die Argumentationskette nach dem Motto: "Wir machend as doch nur freiwillig".
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 03.04.2010 14:11 |
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Nico7 S.7, Steinbek |
| 03.04.2010 14:21 |
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., Püttlingen | |