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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Helmlampe EX-Prüfung | 8 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 617970 | ||
Datum | 05.04.2010 22:33 MSG-Nr: [ 617970 ] | 3205 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Mike Klasen bei uns im Löschzug sind Sie jetzt schwer mit den Helmlampen dran. Wenn sie nicht gleichzeitig nur noch Ex-geschützte Funkgeräte verwenden dann haben sie sich damit das Armutzeugnis ausgestellt das Konzept überhaupt nicht verstanden zu haben. Geschrieben von Mike Klasen Nun meine Frage ist das berechtigt? Nein, siehe FAQ. Geschrieben von Mike Klasen Da die Helmlampen die ich zu mindestens habe Ist sie theoretisch nur wenn Du immer brav die Originalbatterien verwendest, auf die die Zulassung eingetragen ist. Geschrieben von Mike Klasen Oder müssen die Helmlampen jährlich geprüft werden? Siehe GUV G 9102, die Tabelle unten. -Prüfung nach Gebrauch -Prüfung monatlich nach Herstellervorgaben Geschrieben von Mike Klasen Darf ich sie selber Prüfen als Elektrofachkraft aber wahrscheinlich siehe Fußnoten in der GUV, es ist keine befähigte Person gefordert, also eine "jedermannprüfung" Anhand der Herstellervorgaben für die Leuchte. Geschrieben von Mike Klasen Vielleicht kennt ja einer die Vorschriften oder hat ein PDF dazu. Du jetzt auch. Viel Spaß damit :-) mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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