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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Helmlampe EX-Prüfung | 8 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8B., Anzing / Bayern | 617981 | ||
Datum | 05.04.2010 22:57 MSG-Nr: [ 617981 ] | 3373 x gelesen | ||
Hallo Mike, liegt das Vorgehen der Wehrführung ggü. den Helmlampen wirklich am Ex-Schutz? Es kam nämlich vor nicht allzu langer Zeit mal wieder ein Schreiben des GUVV heraus, in dem darauf hingewiesen wurde, dass bei einer festen Verbindung eines Anbauteils mit dem Helm, dieser seine Zulassung verliert und der Hersteller keine Produkthaftung mehr übernimmt. Muss mal suchen, ob ich das Schreiben finde. Vielleicht hats noch jmd. anderes? Könnte nämlich auch an diesem Schreiben liegen, dass Deine Wehrführung ggü. den Helmlampen nun skeptisch ist. Denn auch bei uns gabs deswegen Aufruhr. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass die Helmlampe an sich die Schutzwirkung des Helms nicht beeinträchtigt und das Schreiben daher ziemlich überflüssig ist. Aber jetzt gibts halt bei Helmlampen die gleiche Diskussion, die vor einigen Jahren bei am PA angebrachten Holstern, Messern, Lampen etc. geführt wurden. Zum Thema EX-Schutz ist ja schon fast alles gesagt worden: Monatliche Sicht- und Funktions-Prüfung erforderlich, wie auch bei jedem ex-geschützten Handscheinwerfer. Hoffe, ich konnte helfen! Schönen Gruß Tobi - Dieser Beitrag ist nur meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr - | ||||
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