Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Doppelmitgliedschaft als Einsatzkraft | 14 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 618537 |
Datum | 07.04.2010 22:03 MSG-Nr: [ 618537 ] | 4938 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Feuerwehr
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Katastrophenschutz
Über die rechtliche Seite wurde schon gesprochen.
Wir haben viele Doppelmitglieder und bisher profitieren die FF mehr als die Hiorg. Die FF bekommen kostenfrei aus und fortgebildete San/RS. Die Helfer können ihren Neigungen nachgehen.
Ich sehe ansonsten eigentlich kein Unterschied, ob der FA in einer Tauchgruppe der FW (zulässig) oder in einer Tauchgruppe der DLRG (nicht zulässig) ist. Wenn er Taucht kann er nicht löschen, wenn er löscht kann er nicht tauchen. Wenn er arbeitet kann er häufig beides nicht.
Die doppelte Verplanung in KatS Einheiten und Führungsaufgaben in beiden Org funktionieren natürlich nicht.
Gruß
Ingo
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