1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Wilhelm SperlingLeider gibt es auch ein Personenkreis der angeblich Dokumente in der Hand hat, die beweisen sollen, dass ich hier mit mehreren Namen Schreiben würde, diesem Personenkreis teile ich hiermit mit, dass ich diese Aussage nicht auf mir sitzen lassen werde und hiergehen rechtlich vorgehen werden.
Plausible Beweise dafür lassen sich nur auf deiner Festplatte oder durch eine Auswertung der IP-Adressen durch Jürgen finden. Wenn dir also keiner deinen PC geklaut hat, dann ist das leeres Geblubber, den Jürgen gibt IP-Adressen nur heraus, wenn ein richterlicher Beschluss ihn dazu zwingt - und dann auch nicht an Einzelpersonen sondern an die Ermittlungsbehörden in einem Strafverfahren.
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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