Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Schnittschutz Beinlinge verboten? | 50 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 620060 |
Datum | 12.04.2010 21:56 MSG-Nr: [ 620060 ] | 17863 x gelesen |
Infos: | 03.02.10 Liste der von der KWF geprüften Produkte auf www.kwf-online.de 02.02.10 Sonderschutzausrüstung Motorsäge/Warnkleidung UK NRW
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Motorkettensäge
Persönliche Schutzausrüstung
1. Behältergerät
2. Berufsgenossenschaft
Geschrieben von Thomas Lampert Ich glaube auch irgendwo mal gelesen zu haben, daß selbst Krankenkassen nach nem Sägeunfall mit ner MKS die Leistung verweigern können, wenn man bei sich "privat im Garten" ohne Schutzkleidung gesägt hat.
Wenn ich das privat im Garten mache, dann wird es vertrackt. Die Säge gehört dem BG-versicherten Betrieb, über den ich als mitarbeitendes Familienmitglied 'zwangsversichert' bin. Hier die Trennung zum privaten zu ziehen ist schwer, vor allem, da ich aufgrund meiner Ausbildung die Vorschriften und PSA kenne. Also wird sowohl BG als auch GKV/PKV ablehnen bzw. in Regress gehen.
Wenn Otto-Normalsäger mit seinem 199-Euro-Fichtenmoped vom Praktiker in Opas Fichtenschonung Wild-West spielt müssten auch diese höheren Risiken abgedeckt sein, andernfalls könnte die Kasse auch (imo völlig zu recht) bei Skifahrern, Mountainbikern oder Rauchern Probleme machen...
Gruß,
Markus
Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.
J. Mäschle, Forums-Philosoph
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