Rubrik | Einsatz |
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Thema | Der 13 / 17-Mthos und warum wir mit den Zeiten niemand retten werden.. | 43 Beiträge |
Autor | Olli8 K.8, Pfeddersheim / RLP | 620167 |
Datum | 13.04.2010 10:43 MSG-Nr: [ 620167 ] | 13200 x gelesen |
Infos: | 13.04.10 Forschungsbericht Nr. 145 "ENTWICKLUNG VON KOHLENMONOXID BEI BRÄNDEN IN RÄUMEN" - TEIL 1
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Geschrieben von Sebastian KruppWir haben mit den 8 min keine "Hilfsfrist" gemäß der eigentlichen Definition. In unserer "Einsatzgrundzeit" von 8 min ist nur Ausrückezeit und Anfahrtszeit enthalten, Hilfsfrist würde bedeuten: Meldezeit, Alarmierungszeit, Ausrückezeit, Anmarschzeit, Erkundungszeit und Entwicklungszeit.
...dass wir in RLP keine definierte Hilfsfrist haben, ist schon richtig.
Die Auslegung des § 1, Absatz 1 der FWVO RLP besagt allerdings , dass (sinngemäß), innerhalb von 8 min nach der Alarmierung wirksame Hilfe eingeleitet sein muss, somit besteht der § 1 eigentlich nicht nur aus Ausrückezeit und Anmarschzeit.
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