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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Verantwortung? | 25 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 622509 | ||
Datum | 25.04.2010 12:14 MSG-Nr: [ 622509 ] | 8397 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ulrich Cimolino "Unmittelbarer Zwang" ist der Fw m.W. nach wie noch nicht mal in Bayern erlaubt... Für NRW wurde das Verwaltungsvollstreckungsgesetz da extra für uns mal angepasst: § 68 Vollzugsdienstkräfte Vollzugsdienstkräfte im Sinne dieses Gesetzes sind: [...] 11.die beim Feuerwehreinsatz, bei der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen und bei der Abwehr von Großschadensereignissen dienstlich tätigen Personen sowie die in ihrem Auftrag handelnden Personen nach den §§ 7, 27 und 28 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom10.Februar 1998 (GV. NRW. S. 122) in der jeweils geltenden Fassung, [...] Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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