| Rubrik | Unfallverhütung |
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| Thema | Problem Nagelplattenbinder | 72 Beiträge |
| Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 622715 |
| Datum | 27.04.2010 01:17 MSG-Nr: [ 622715 ] | 7077 x gelesen |
| Infos: | 29.05.12 Direktlink zum Merkblatt des IdF NRW 29.05.12 Edeka Brand Bilshausen 28.05.2012 24.07.09 Schwachpunkt Nagelplattenkonstruktion
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Vorbeugender Brandschutz
Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
Stromerzeuger , mobiler Generator bis 60kVA ohne Synchronisiereinrichtung (THW)
Landesbauordnung
Vorbeugender Brandschutz
Geschrieben von Markus WeberWohnhaus und Stall als Einheit sind eine überkommene Konstruktion. Mir ist kein Gebäude bekannt, dass nach 1970 in diesem Stil erbaut wurde. Der Großteil dieser Gebäude sind älter als 100 Jahre. Es dürfte sich in den wenigsten Fällen um Erfolge des VB handeln.
Nur wenn ich mir manche Feuerwehren ansehe, die solche Ergebnisse erzielen, dann frage ich mich halt, warum andere einen ziemlichen Aufwand betreiben, wenn der Unterschied zu einer "Basisfeuerwehr" zumindest bei einem solchen Objekt nicht auszumachen ist...
Geschrieben von Markus WeberMir ist z.B. aufgrund aktueller Recherchen ein Fall bekannt, dass das THW sich nach Stromausfall weigerte einen Betrieb einzuspeisen, weil der Elektriker des THW angesichts der vorhandenen E-Installation doch etwas verwundert war. Zitat eines THWler: "Unser Elektriker konnte erst wieder ruhig schlafen als das letzte SEA auf den Höfen abgestellt war".
Es hat auch Vorteile, wenn man sich von Berufs wegen auf die Holzkonstruktion beschränken kann...:-)
Geschrieben von Markus WeberZum anderen ist die Landwirtschaft bei den LBO, was Brandschutz angeht weitgehend außen vor.
Zumindest Grundzüge des baulichen Brandschutzes kann man auch bei bäuerlichen Anwesen erkennen, wenn auch nicht vergleichbar mit anderen gewerblichen Objekten...Wirkungsvoll aber trotzdem oft genug, wie ich finde...
Geschrieben von Markus WeberWir werden also zumindest die nächsten 50 Jahre noch Ställe haben, die vollkommen ohne VB gebaut wurden.
Solange sie andere Gebäude nicht gefährden, kann man damit leben. Der Besitzer muß mit den Folgen zurecht kommen...
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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