Rubrik | Jugendfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Erweiterte Führungszeugnisse | 30 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 623615 |
Datum | 02.05.2010 20:34 MSG-Nr: [ 623615 ] | 10403 x gelesen |
Infos: | 13.12.12 Lauffeuer: Artikel zum Bundeskinderschutzgesetz 13.12.12 DBJR: Arbeitshilfe Bundeskinderschutzgesetz
|
If I remember correctly - Wenn ich mich recht erinnere ...
As Far As I Know - Soweit ich weiß
Hallo,
Geschrieben von Wolfgang MohrFakt ist, dass ich so ein Behördenzeugnis mal über einen Feuerwehrkamerden anfordern wollte. Die Anforderung muss der Kamerad selber machen und dieses auch bezahlen.
Der Weg bei uns ist:
Der Antragsteller geht mit Personalausweis und IIRC 13 EUR in der Hand zum "Amt", beantragt dort das Führungszeugnis der Belegart "O" und gibt an, an welche Behörde und mit welchem Verwendungshinweis es verschickt werden soll.
Für den Fall einer FF-Bewerbung ist hier in NRW vorgeschrieben, dass die Kosten von der Kommune zu erstatten sind.
Rein logisch müsste es auch möglich sein, dass die Gebühren intern verrechnet werden (immerhin handelt es sich hier um die selbe Behörde...), aber praktisch klappt das bei uns AFAIK nicht.
Gruß,
Henning
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|