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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Erweiterte Führungszeugnisse | 30 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 623756 | ||
| Datum | 03.05.2010 14:21 MSG-Nr: [ 623756 ] | 10125 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Gozdzik mir gehts nur darum das nun wieder ein Stück der Beweislast gegen uns verwendent werden kann. Wo siehst Du das Problem ? Wenn Du dich nicht traust eine Entscheidung eigenständig zu treffen (?,!) binde doch die Dienststellen Deiner Kommune/Kreis mit ein (z.B. Haupt-/Rechtsamt, Jugendamt). Schließlich ist die Jugendarbeit der FW ja Jugendarbeit der Kommune. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | ||||
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