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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kreisbrandmeister in NRW | 22 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 624157 | ||
Datum | 05.05.2010 16:45 MSG-Nr: [ 624157 ] | 9971 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Peter Schmitz Wie soll der Leiter einer hauptamtlichen Wache, der zugleich auch Leiter der Feuerwehr seiner Kommune ist, die Aufsicht wahrnehmen. Der Leiter der hauptamtlichen Wache ist in NRW nicht automatisch auch Leiter der Feuerwehr. Ich kenne einige Kommunen, die eine »Doppelspitze« (ehrenamtlicher LdF und bis zu zwei ehrenamtliche oder auch hauptamtliche Stellis sowie Leiter der HAW) haben oder bis vor kurzem hatten. Ich wäre allerdings nicht traurig, wenn mit der Neufassung des FSHG auch die »Doppelspitze« auf kommunaler Ebene fallen würde und der Leiter der HAW automatisch auch LdF wäre. (Meine Meinung als ehrenamtlicher FW ohne Leitungsfunktion.) Gruß Stephan | ||||
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