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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | LZA (BW) PSA | 6 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 624536 | ||
Datum | 09.05.2010 08:23 MSG-Nr: [ 624536 ] | 2685 x gelesen | ||
Geschrieben von Steffen Max Ich habe von einem Kameraden gehört das es sein kann das es Strafpunkte geben kann wegen der verschienden eingesetzten Helmtypen. Sprich die Mannschaft hat keine einheitliches Erscheinungsbild. Das meinst Du nicht ernst? Geschrieben von Steffen Max Bekanntes Problem ist ja auch das die Helmkennzeichungsbänder nicht passen. die zum Aufkleben, oder die Gummibänder aus Bayern für die Funktion? Für die Funktionskennzeichnung ist anderes besser geeignet (Koller, Westen), weil nicht (bei "Dauertragung") auf den Helm abfärbend und besser sichtbar. Geschrieben von Steffen Max In den Richtlinien steht hierzu nur das der Helm die DIN 443 erfüllen mus und Helmtuch oder Nackenschutz vorhanden sein muss. das reicht m.E. auch völlig aus... Geschrieben von Steffen Max Da der jeweilige Truppführer eine Handlampe mitführen muss haben wir uns Gedanken gemacht und wir sind zur Überlegung gekommen uns Knickkopflampen zu zulgen da diese ja immer am" Mann" getragen werden können uns somit muss man nicht immer die Handlampe mit sich rumtragen oder vergessen werden kann. Frage sind diese als "Ersatz" für die Handlampe zugelassen ? Normativ hat sich schon länger die Fahrzeugbeladung so geändert, dass nicht mehr die erforderliche Anzahl an "Backsteinen" im Fahrzeug vorhanden sein braucht, wenn man andere bessere Lampen hat... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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