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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | LZA (BW) PSA | 6 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 624601 | ||
Datum | 09.05.2010 17:15 MSG-Nr: [ 624601 ] | 2326 x gelesen | ||
Servus Anton, Geschrieben von Anton Kastner Gleiches gilt für LAZ Stufe I, denn da hier Jugendliche mitmachen dürfen, stellte sich die Frage, wie man die Jugendlichen ausrüsten soll. Mittlerweile ist es geklärt, dass es keine Strafpunkte gibt, für Jugendliche im Jugendschutzanzug. Helm nach DIN ist natürlich vorgeschrieben. bei uns gilt: zugelassene Feuerwehrschutzkleidung muss getragen werden. Die kann dann durchaus mal innerhalb der Gruppe unterschiedlich ausfallen, weil Umstellung auf anderen SA-Typ (z.B. von "Bayern 2000" auf "Oberstdorf"), oder eben Teilnahme von Jugendlichen (im Jugendschutzanzug). Bei Variante III wird ein einheitliches Auftreten oftmals schon deshalb nicht möglich sein, weil die AT-Träger Überhosen und Überjacken tragen... Geschrieben von Anton Kastner Helm nach DIN ist natürlich vorgeschrieben. Eben, aber das muss nicht zwingend die Aluschale sein... Gruß Markus | ||||
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