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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 624626 | ||
Datum | 09.05.2010 18:49 MSG-Nr: [ 624626 ] | 243418 x gelesen | ||
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Moin, sicherlich, fast alles ergibt sich aus der FwDv 3. Ich fand es nur interessant, dass für den Melder die Truppführerqualifikation geoferdert wird. Weiterhin hatte ich bisher immer gedacht, dass der (meist nur theoretische) Zugtrupp einen Zugtruppführer/Führungsassistent mit ZF-Qualifikation haben sollte, da er ja den ZF auch vertreten können soll. Dieser Punkt ist sicherlich nicht besonders relavant für das "echte Leben", es fiel mir nur beim Lesen auf :-) Gruß Kevin | ||||
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