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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 624775 | ||
Datum | 10.05.2010 21:11 MSG-Nr: [ 624775 ] | 242115 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Kramer in einer Stützpunktwehr 2 TSF-W hin zustellen, Nein, müssen StLF (d.h. mit fester Pumpe und damit durch den Nebenantrieb teurer) sein halben Rettungssatz Da steht weder etwas von ganz oder halb sondern nur von technischer Hilfeleistung. Normen sind ja auch nur etwas für Weicheier die die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen. Zur Ehrenrettung muss gesagt werden, dass die FW i.d.R. auch in Niedersachsen benutzbare Fahrzeuge beschaffen. Gruß Ingo | ||||
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