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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 624885 | ||
Datum | 11.05.2010 18:58 MSG-Nr: [ 624885 ] | 10941 x gelesen | ||
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Geschrieben von Andreas Bräutigam Was ist mit Katastrophenschutz und/oder Sanitätsdienst, mit dem THW usw. usw.? Sanitätsdienst geht doch als Rettungsdienst durch, oder? Dass das THW fehlt, ist mir aber auch aufgefallen. Muss Katastrophenschutz einzeln erwähnt werden? Wird er nicht in den meisten Fällen von den vorher genannten Organisationen betrieben? Gruß, Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | ||||
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