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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge | ||
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 624911 | ||
Datum | 11.05.2010 21:48 MSG-Nr: [ 624911 ] | 10639 x gelesen | ||
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Das THW ist ja eigentlich eine Katastrophenschutzeinheit. Deshalb untersteht sie auch dem Bund und nicht den Ländern. Also wie gesagt, die Einsätze wo das THW mit raus war, die mir bekannt sind, waren unter Leitung eines FW-EL. Wenn es stürmt und schneit - Je nachdem in welchem Umfang - wird ja meist erstmal die FW alarmiert - die dann ggf. Nachalarmiert, wenn sie es nicht schafft ODER KatAlarm - Dann ist die Leitung des Einsatzes sowieso an anderer Stelle. Ich bin jetzt nicht der Experte in Sachen Einsatz von THW, aber das ist das was mir bekannt ist. Lasse mich gern belehren. | ||||
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