Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 624929 |
Datum | 11.05.2010 23:08 MSG-Nr: [ 624929 ] | 10487 x gelesen |
Infos: | 06.05.10 ISM RLP
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Hallo,
Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Katja MidunskyUnd wieviele Platzverweise spricht die Feuerwehr in der Realität ohne die Polizei (und dann auch noch juristisch richtig) wirklich aus?
zumindest bei einer kölner Einheit, wäre ich mir sicher,
das da jemand dabei sein könnte,
der das rechtssicher schafft ,-))
Das NRW-Modell sieht aber gerade vor, dass auch der WTM demjenigen einen Platzverweis aussprechen darf, der ihn beim Armieren des Hydranten behindert. Ganz ohne sich vorher beim Einsatzleiter zu beschweren und dort eine Freigabe einzuholen.
Da bringt es nicht viel, wenn irgendwo weiter oben in der Hierarchie jemand eine juristische Hochschulausbildung absolviert hat.
Gruß,
Henning
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