Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge |
Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 625206 |
Datum | 13.05.2010 17:24 MSG-Nr: [ 625206 ] | 10161 x gelesen |
Infos: | 06.05.10 ISM RLP
|
Geschrieben von Maik ZeugnerDas glaube ich nicht. Der Gesetzgeber unterscheidet schon zwischen einem Polizeibeamten/Vollstreckungsbeamten und einem normalen Feuerwehrmann.
OK! Er unterscheidet. Da gebe ich Dir pauschal jetzt Recht. Er unterscheidet schon in der Tatbestandsmäßigkeit, die erfüllt sein muss.
Bei einem klassischen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, so wie ich ihn in meiner bislang fast 30jährigen Dienstzeit nicht wenige Male erlebt habe, muss
- durch den Vollstreckungbeamten eine rechtmäßige Amtshandlung durchgeführt werden,
- gegen die dann Widerstand durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt geleistet wird
- oder der Vollstreckungsbeamte tätlich angegriffen wird.
- Das Ganze muss durch den Täter vorsätzlich, d.h. mit Wissen und Wollen, durchgeführt werden.
Das strafrechtlich durchzuprüfen ist schon reichlich Arbeit und darf an keiner Stelle unerfüllt bleiben.
Wenn ich mir nun die neue eingefügte Option anschaue, stelle ich fest, dass es nach dem Text ausreichend ist, wenn der Täter
- bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not
- einen Hilfeleistenden der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes
- durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt
- behindert oder ihn dabei tätlich angreift.
- Und auch hier ist der Vorsatz gefordert.
Eine Tatbestandsmäßigkeit, die meiner Meinung nach ungleich leichter erfüllt werden kann.
Und das Entscheidende ist, dass, egal ob ein Vollstreckungsbeamter Ziel des Widerstandes ist oder ein Hilfeleistender der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes, das angedrohte Strafmaß gleich hoch angesetzt ist.
Ich kann daraus nur eine deutliche Gleichbehandlung/Gleichwertigkeit erkennen und keinerlei Unterscheidungen zu den einzelnen Berufsgruppen!
Geschrieben von Maik ZeugnerIch würde allerdings nicht alle Feuerwehrmänner/frauen oder Rettungsassistenten/innen auf diese Ebene stellen.
Welche hättest Du denn gerne ausgeklammert und vor allem warum?
MfG
Sven R.
Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|