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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 625207 | ||
Datum | 13.05.2010 17:38 MSG-Nr: [ 625207 ] | 10091 x gelesen | ||
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Geschrieben von Maik Zeugner In diesem Fall wiederhole ich einfach was ich schon mal gesagt habe. Vielleicht liest du es ja beim zweiten mal: Natürlich stehen die den Vollstreckungsbeamten nicht gleich. Wenn das so wäre bräuchte man ihn ja nicht zu ändern/relativieren. Sorry, hatte ich übersehen! Um diesen Teil abzuschließen einigen wir uns darauf, dass der neu aufgenommene Personenkreis sowohl im § 113 StGB wie auch im § 114 StGB gut aufgehoben ist bzw. wäre? MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | ||||
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