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RubrikSonstiges zurück
ThemaAusbildereignung8 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen625723
Datum17.05.2010 19:05      MSG-Nr: [ 625723 ]2785 x gelesen

Geschrieben von Steffen RothWeiß jemand ob das stimmt und wo das steht?

Dürfte nur klappen wenn die Ausbildung zum "Ausbilder Grundausbildung und Truppführer" mit einer Prüfung vor der HWK/IHK endet und dabei die von diesen geforderten Inhalte für die Ausbildereignung abgeprüft werden. Und das dürfte meines Wissens nach nirgendwo der Fall sein...

MkG
Marc


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 17.05.2010 18:23 Stef7fen7 R.7, Ilsfeld
 17.05.2010 18:45 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
 17.05.2010 18:58 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
 17.05.2010 19:05 ., Bad Hersfeld
 17.05.2010 19:08 Stef7fen7 R.7, Ilsfeld
 17.05.2010 19:31 ., Bad Hersfeld
 17.05.2010 20:21 Mich7ael7 G.7, Sangerhausen
 17.05.2010 20:40 Thor7ste7n S7., Eltingshausen

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