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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s S8., Coppenbrügge / Niedersachsen | 625808 | ||
Datum | 18.05.2010 11:25 MSG-Nr: [ 625808 ] | 240475 x gelesen | ||
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Wenn man sich in der Anlage 8 A.Helmkennzeichnungen die Tabelle mal genauer anschaut, könnte man eigentlich davon ausgehen, das auch aufgrund einer Qualifikation (GF- bzw. ZF-Lehrgang) eine Helmkennzeichnung zu tragen ist. Denn in der alten Ausführung der Dienstkleidungsverordnung war lediglich die Rede von der Funktion. In der neuen Verordnung werden "Fachliche Qualifikation" und Funktion, jeweils durch ein Komma getrennt, genannt. Dies kann man meiner Einschätzung nach als und/oder Möglichkeit sehen. | ||||
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