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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Peine / Niedersachsen | 625850 | ||
Datum | 18.05.2010 14:47 MSG-Nr: [ 625850 ] | 240129 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Matthias Schaffer Wenn man sich in der Anlage 8 A.Helmkennzeichnungen die Tabelle mal genauer anschaut, könnte man eigentlich davon ausgehen, das auch aufgrund einer Qualifikation (GF- bzw. ZF-Lehrgang) eine Helmkennzeichnung zu tragen ist. Denn in der alten Ausführung der Dienstkleidungsverordnung war lediglich die Rede von der Funktion. In der neuen Verordnung werden "Fachliche Qualifikation" und Funktion, jeweils durch ein Komma getrennt, genannt. Dies kann man meiner Einschätzung nach als und/oder Möglichkeit sehen. Womit dann zumindest in diesem Punkt einer Anregung meines Bruders Rechnung getragen worden wäre, mal sehen, ob man es dann wirklich so auslegen kann...;o) MkG Oliver MkG Oliver | ||||
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