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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Heik8o L8., Rinteln / Niedersachsen | 625984 | ||
Datum | 19.05.2010 09:41 MSG-Nr: [ 625984 ] | 239470 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Bergmann Wenn ein GemBM vor Ort ist, wieso muss denn der Stellv. gekennzeichnet werden? Und womit? Hoffentlich ja wohl nicht mit noch einer weiteren gelben Weste. Rot fällt ja auch wohl flach, denn ZF/GF hat ja jede Feuerwehr In meinen Augen ist das auch eine Quallifikationskennzeichnung. Denn außer bei den OrtBM müssen alle auch den entsprechenden Lehrgang haben. Was ist, wenn sich das ganze zu einer größeren Schadenlage entwickelt und ich brauche entsprechende Funktion als EAL, dann gucke ich in die Runde und suche mir entsprechende Streifenträger raus. So kann es passieren, das der Stellv. als Verbandsführer in einem Abschnitt tätig ist. Also, über ist die Kennzeichnung meiner Meinung nicht. Zusätzlich bei der Übernahme als EAL o.ä. dann natürlich die Weste. So wird es auch in anderen Bundesländern gehandhabt. Auch hier muss NDS wieder was besonderes machen. Gruß Heilu | ||||
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