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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Kistenklettern | 57 Beiträge | ||
Autor | Matt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg | 626284 | ||
Datum | 21.05.2010 10:23 MSG-Nr: [ 626284 ] | 29917 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ralf Haas Sie benutzten vom örtlichen Baustoffhändler den Lkw mit Kran Ja ich hatte auch an so etwas gedacht... Auch an einen Teleskolader, der bis zu 12m hoch ausfahrbar ist. (Selbst hier noch mit mind. 22kN belastbar) nur schreibt im I-Net ein Anbieter, das die Betriebserlaubnis erlöschen kann (und somit auch der Versicherungsschutz), sofern dies nicht in den Unterlagen der Maschine angegeben ist... Geschrieben vom Anbieter ...Das ein Kran mehrere Tonnen heben kann und darf steht hier außer Frage, aber zum sichern von Personen wurde dieser nicht gebaut, somit steht in jeder Betriebserlaubnis der og. Geräte/Maschine, dass das Heben/Anhängen von Personen nicht erlaubt ist..... | ||||
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